Euthanasie

Euthanasie in Viersen
am Beispiel von Otto Strathmann und der Kinderfachabteilung Waldniel-Hostert

Überregionales
Die Verfolgungsinstanzen – unter ihnen Kriminalpolizei, Justiz und Sozialbehörden – folgten im Laufe der NS-Zeit immer stärker der Auffassung, es handele sich bei den Randgruppen um erblich belastete „Minderwertige" und „Schädlinge am Volkskörper", von denen die Gesellschaft „gesäubert" werden müsse.
Welche Auswirkungen solche „rassenhygienischen" Vorstellungen haben konnten, zeigte sich bereits mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom Juli 1933. Mit seiner Hilfe sollten Krankheiten, die als schädlich für die „rassische Substanz des Volkes" galten, dauerhaft „ausgemerzt" und Erkrankte an der Fortpflanzung gehindert werden. Das Gesetz sah die massenweise Zwangssterilisation von Behinderten, psychisch Kranken, sozial Schwachen und Süchtigen vor und betraute mit dieser Aufgabe neben besonderen „Erbgesundheitsgerichten" vor allem die lokale Gesundheitsverwaltung und Ärzteschaft. Ein großer Teil der Mediziner in den Ämtern, Krankenhäusern, rheinischen Vollzugs- oder Heil- und Pflegeanstalten arbeitete aktiv an der „Aufartung des deutschen Volkes" mit – auch in evangelischen Häusern. So traf das „Erbkrankengesetz" allein im Rheinland mehrere zehntausend Menschen, von Psychiatriepatienten über Arbeitshausinsassen bis zu Fürsorgezöglingen und Hilfsschülern (Lernschwache). Eine gesonderte Opfergruppe der NS-Sterilisationspolitik stellten die „Rheinlandbastarde" dar, mehrere hundert Kinder deutscher Mütter und farbiger Soldaten aus der Zeit der alliierten Rheinlandbesetzung, die im Rahmen einer Geheimaktion erfasst wurden.

Als "Lebensunwert" bewertet und vernichtet

Die letzte Konsequenz der nationalsozialistischen Gesellschaftspolitik, die den Menschen nur nach Kosten und „volksgemeinschaftlichem" Nutzen, Erbwert, Anpassungs- und Leistungsfähigkeit beurteilte, stellte der Mord an den psychisch Kranken und Behinderten dar. Die im Sommer 1939 begonnene Aktion zur „Vernichtung unwerten Lebens" lief im Westen zwar mit Verzögerungen an, doch wurden auch im Rheinland Tausende von Kranken per Meldebogen erfasst, von Ärzten „ausgesondert" und über die Zwischenanstalten Andernach und Galkhausen (Langenfeld) in Tötungsanstalten überführt.
Der im August 1941 abgebrochenen, zentral gesteuerten Vernichtungsaktion folgten dezentral organisierte Transporte und Tötungen, an denen die regionale Medizinalverwaltung und die rheinischen Gauleiter hohen Anteil hatten. Ab 1942 wurden mehrere tausend Psychiatriepatienten aus rheinischen Anstalten „verlegt" und umgebracht, weil man ihre Betten für verletzte Soldaten und Kranke aus den bombengefährdeten Gebieten reklamierte. Die rheinische Provinzialverwaltung, zentraler Träger der regionalen Krankenversorgung und Betreiber zahlreicher Heil- und Pflegeanstalten, war maßgeblich an den Anstaltsräumungen beteiligt und leistete so wesentliche Vorarbeiten für die Patiententötungen. 
(Roth, Thomas, 1933 bis 1945 - Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Epochen/1933-bis-1945---nationalsozialismus-und-zweiter-weltkrieg-/DE-2086/lido/57ab25d840b824.40615976 (abgerufen am 07.02.2020)
Regional
Für unsere Region sind hundertfache Morde in der Einrichtung der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Süchteln und deren Nebenstelle in Waldniel-Hostert oder nach Transport von dort in Tötungsanstalten wie Hadamar/Hessen nachgewiesen. Namen sind meistens nicht bekannt oder unterliegen dem Datenschutz (siehe in der „Virtuellen Gedenkstätte Viersen“ bei „Beteiligte“ unter Wesse und Wrona). 
Das für Viersen zuständige Erbgesundheitsgericht befand sich in Mönchengladbach. Unterlagen lagern im dortigen Stadtarchiv.
Zwangssterilisationen fanden im Allgemeinen Krankenhaus in Viersen statt (siehe bei „Beteiligte“ unter Dr. Elter und Dr. Martens).
Zwei Viersener Schicksale

Otto Strathmann

Als die Provinzial Heil und Pflegeanstalt Johannistal, die heutige LVR-Klinik Viersen, im Jahr 1906 gegründet wurde, war dies eine von mehreren Neugründungen psychiatrischer Anstalten im Rheinland. Damit wollte die Rheinprovinz der materiellen und psychischen Not der Betroffenen begegnen. Sie sollten ein Ort der Behandlung, der Gesundung und der langfristigen sozialen Betreuung für die nicht heilbaren Kranken sein. Die Anstalten der Rheinprovinz verkörperten im besten Sinne den Geist ihrer Zeit und galten weithin als Modell für moderne Psychiatrie. 
In Gegenwart des Landeshauptmannes von Renvers, des Provinzialausschusses und der Behörden des Kreises Viersen fand am 14. Juli 1906 die Einweihung statt. Die Klinik hatte zu dieser Zeit 800 Betten und war bereits mit 612 Patientinnen und Patienten belegt. 

Im Jahr 1924 wurde der 44-jährige Otto S. in die Klinik mit der Diagnose Fallsucht als Patient aufgenommen. Bereits 1903 erfolgte eine Behandlung in einer psychiatrischen Anstalt in Trier. Der gebürtige Wiesbadener wohnte seit frühester Kindheit in Essen-Werden. Er ging dort acht Jahre zur Schule und arbeitete anschließend bei verschiedenen Arbeitsgebern als Hilfsarbeiter. Zuletzt war er als Hilfsgärtner beschäftigt. Otto wurde vom Militärdienst freigestellt. Er neigte vermehrt zu tätlichen Angriffen. Da seine Eltern mit ihm zu Hause nicht mehr zurechtkamen, empfahl der Hausarzt eine Einweisung in die Prov. Heil und Pflegeanstalt Johannistal in Süchteln. Dort fühlte Otto sich aber nicht wohl, so floh er am 18.9.1925 aus der Klinik nach Kassel, wo er bei einem Landwirt arbeitete. Am 14. Januar 1926 kehrte er erneut zur Behandlung zurück und blieb nun im Johannistal.

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten und mit Inkrafttreten eines ihrer ersten Gesetze, „Gesetz zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses“, erweiterten sich die Aufgaben der Ärzte der Heil- und Pflegeanstalten, so auch in der Süchtelner Anstalt. Im Rahmen des Gesetzes mussten Gutachten über die Patientinnen und Patienten erstellt werden, die Mediziner waren Beisitzer bei den Erbgesundheitsgerichten und stellten die Anträge zur Unfruchtbarmachung. 
 
Betroffen waren von diesem Gesetz:
-- Angeborener Schwachsinn
-- Schizophrenie
-- Manisch-depressives Irresein 
-- Erbliche Fallsucht 
-- Erblicher Veitstanz 
-- Erbliche Blindheit und Taubheit 
-- Schwere erbliche Körperliche Missbildung
-- Schwerer Alkoholismus.

Erbkranke konnten nun per Gesetz einer Sterilisation, der Unfruchtbarmachung unterworfen werden. Unter Erbkrankheit verstand man Krankheiten, die bereits diesbezüglich weitgehend wissenschaftlich erforscht waren. Bereits im Jahr 1932, im Vorfeld der nationalsozialistischen Machtübernahme wurde ein solches Gesetz vorbereitet, wonach „der fortschreitende Verlust wertvoller Erbmasse eine schwere Entartung aller Kulturvölker zur Folge haben muss.“ Die Unfruchtbarmachung sah man somit als „Reinigung des Volkskörpers“ an. Eine weitere Begründung war die große Kostenlast der Fürsorgefälle, die in der erreichten Höhe nicht mehr tragbar erschien. So kam zu der medizinischen Indikation, die ein approbierter Arzt stellte, noch eine medizinisch-soziale hinzu. 

Otto`s Diagnose Fallsucht führte am 30. September 1935 zu einer Anzeige des „Falles Otto S.“ durch den Oberarzt Dr. van Husen beim Kreisarzt in Kempen. Für den jeweiligen Arzt bestand eine Verpflichtung zur Meldung dieser Kranken. Das zuständige Erbgesundheitsgericht, hier Mönchengladbach, entschied dann im Einzelfall über das Schicksal der betroffenen Person. Den Antrag zur Sterilisation stellte am 14.Februar 1936 Oberarzt Dr. Settels, der auch den notwendigen Fragebogen zu Ottos Anamnese ausfüllte. Am 17. April wurde der Termin zur Verhandlung vor dem Erbgesundheitsgericht anberaumt. Verhandelt wurde in Abwesenheit des Betroffenen. Laut Beschluss XIII. Nr. 107/36 vom 17. April 1936 wurde die Sterilisation Ottos angeordnet. Anfang Juli desselben Jahres wurde er zur Sterilisation verlegt. 
Das dazu autorisierte Krankenhaus in Viersen, das Allgemeine Krankenhaus Viersen (AKH), führte diesen Eingriff an Otto durch. Am 23.Juli kehrt er nach Johannistal zurück. Otto blieb nun in der Anstalt. Im Jahr 1937 schreibt der zuständige Arzt, dass er sich gebessert hätte, versuchsweise verlegt man ihn auf eine andere Station. Am 19. Juni 1937 entweicht er erneut aus der Klinik zu seinem Bruder nach Essen-Werden, wo er aber nicht bleiben kann. Im Juli 1937 wird er erneut aufgegriffen und landet dann so wieder im Johannistal. Ein erneuter Fluchtversuch im Jahr 1939, endete noch am gleichen Tag. 
Otto fügte sich im Folgenden immer besser in den Anstaltsbetrieb ein. In den Krankenberichten findet man auch jetzt häufig, dass er „recht fleißig seine Maurerarbeiten“ vornimmt. 
Währenddessen reiften in Berlin in der Reichsregierung neue Pläne. In der „Kanzlei des Führers“ wurden die ersten Schritte zur Erwachsenen Euthanasie vorbereitet. Beauftragt mit der Umsetzung werden im Juli 1939 Philipp Bouhler und Viktor Brach. Einbezogen in die Planung, wurden außerdem geeignete Psychiater, deren Einweisung in das Vorgehen unter strengster Geheimhaltung erfolgte. 
Den Auftrag dazu zurückdatiert auf den 1. September 1939, erteilte durch Ermächtigung Adolf Hitler, mittels eines Geheimschreibens. So sollte „bei kritischster Beurteilung ihres Gesundheitszustandes der Gnadentod gewährt“ werden. Die Aktion wurde T4 genannt, nach der Adresse der 100 Mitarbeiter starken Geheimabteilung, die sich auf der Tiergartenstraße 4 in Berlin befand. 
Ihr zugeordnet war die Reicharbeitsgemeinschaft der Heil- und Pflegeanstalten, 44 Gutachter beurteilten die Krankenakten von unzähligen psychiatrischen Patientinnen und Patienten. Weiterhin gab es eine Zentralverrechnungsstelle für die Heil- und Pflegeanstalten, und auch die Gekra, die „grauen Busse“, der Gemeinnützigen Transportgesellschaft. Letztere organisierte den Transport der Patienten in die Zwischen – und Tötungsanstalten. 

Seit dem Jahr 1939 wurden an die Anstalten Meldebögen verschickt. Sehr spät erhielten die Prov. Heil- und Pflegeanstalten der Rheinprovinz, zu denen auch Johannistal gehörte, diese. Sie erreichte erst mit einem Schreiben vom 11. Juni die Aufforderung zur Meldung von Patienten.  
Der Meldebogen des Epileptikers Otto hatte die Nr. 722 und wurde am 30.Juni 1940 von dem Anstaltsarzt der Prov. Heil- und Pflegeanstalt Johannistal, Dr. Siebert, ausgefüllt. Abgefragt wurden neben seinen persönlichen Daten, seine Arbeitsleistung, der Pflegeaufwand, und die Dauer seines Aufenthaltes. Die Erblichkeit der Erkrankung, vormals von großer Wichtigkeit, spielte keine Rolle mehr. 

Der Meldebogen wurde von dem dafür zuständigen Gutachter beurteilt, bei Zweifeln kam noch ein Obergutachter ins Spiel. 

Wer getötet werden sollte, erhielt ein rotes Kreuz in seiner Patientenakte, ein blauer Strich bedeutete für den Kranken Leben. 
Ottos Akte wurde mit einem roten Kreuz versehen. Am 9. Mai 1941 wurde er laut Anordnung des zuständigen Reichskommissars in die Zwischenanstalt Andernach verlegt. Otto war einer von 91 Männern und 90 Frauen, die an diesem Tag dorthin verbracht wurden. Er hatte die Transportnummer 72. 


Vor dem geplanten Weitertransport in die Tötungsanstalt Hadamar am 20. Juni 1941, verstarb Otto S. in der Heil- und Pflegeanstalt Andernach am 17. Juni. Im Totenschein ist als Todesursache, wie auch bei vielen anderen Opfern, Coronarembolie (Adernverstopfung der Herzkranzgefäße) vermerkt. Er wurde zwei Tage später auf dem Friedhof der Heil- und Pflegeanstalt beerdigt.

Proteste aus der Bevölkerung und eine flammende Predigt des Münsteraner Bischofs von Galen beendete die Aktion T4 bereits am 24. August 1941 offiziell durch einen durch Adolf Hitlers persönlich ausgegebenen Euthanasie – Stopp. So ist zu erklären, dass bis zu diesem Zeitpunkt eine vergleichbar geringe Anzahl an Patienten aus der Rheinprovinz der Euthanasie zum Opfer fielen. Aber das Töten ging in gleichem Maße weiter, nur anders. In manchen Anstalten entwickelte sich eine Eigendynamik, letzte Hemmungen waren bei Ärzten, Pflegepersonal und Verwaltungsmitarbeitern gefallen. 

Bereits zu Beginn des 2. Weltkrieges wurden die Pflegesätze immer drastischer verkleinert. Eine höhere Sterblichkeit durch Hunger war dadurch vermehrt zu verzeichnen. Massive Bombenangriffe bedingten einen erhöhten Bedarf an Raum für Bombengeschädigte und Verwundete. Die Anstalten mussten geräumt werden. Aus der Rheinprovinz wurden ca. 9000 Patientinnen und Patienten in Anstalten außerhalb der Rheinprovinz verlegt. Etwa 7500 kamen dort zu Tode. Diese Anstalten waren vollkommen überfüllt, so wurden die ankommenden Patienten unter katastrophalen Zuständen dort eingepfercht, viele wurden auch dort durch Hunger und durch Gabe von Medikamenten getötet. 

Kinderfachabteilung Waldniel-Hostert

Im Jahr 1940 planten die Leiter des Amtes II b in der „Kanzlei des Führers“ die Einrichtung von weiteren Kinderfachabteilungen im gesamten Reichsgebiet. Es war klar, dass man nicht alle Reichsausschusskinder in der bisher bestehenden Anstalt Görden unterbringen konnte. Der Reichsausschuß, offiziell zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten Leiden zuständig, war eine Tarnbezeichnung zur Organisation des Kindermordes. 
In der Rheinprovinz ging man bei der Planung von der Notwendigkeit zweier Abteilungen aus. Ideal dazu war Waldniel- Hostert, die Außenstelle der Heil- und Pflegeanstalt Johannistal. 
Leiter dieser Fachabteilung wurde zunächst Dr. Georg Renno. Unter seiner Führung wurden die ersten Kinder am 27. Januar 1942 in Waldniel getötet. Im Februar erkrankte Renno und verließ Waldniel, kurzzeitig übernahm Dr. Hildegard Wesse die Leitung der Abteilung, gefolgt von Hermann Wesse, der sich zu dieser Zeit in „Ausbildung“ in Görden befand. Nach einer weiteren 10-monatigen Ausbildung in der Kinder- Jugendpsychiatrie in Bonn übernahm er dann am 1. Oktober 1942 Aufgabe des leitenden Arztes in Waldniel. 
Die Kapazität der Kinderfachabteilung betrug 200 Betten. Zu essen bekamen die Kinder nur Milchbrei. Die Hygienezustände ließen zu wünschen übrig, durch den ständigen Mangel an Wäsche bleiben die Kinder oft in ihren Exkrementen liegen. Während Bestehens der Kinderfachabteilung Waldniel- Hostert sterben 99 Kinder an Unterernährung und an überdosierter Medikamentengabe. 
Mindestens 30 Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren werden während der Anwesenheit Wesses bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht im Frühsommer 1943 getötet. 
Man verabreichte den Kindern drei bis fünf Tabletten Luminal, die in Wasser aufgelöst wurden. 
„Nach Einnahme der Tabletten fallen die Kinder in einen Tiefschlaf und leiden in ihrer Bewusstlosigkeit meist an Atemnot, röcheln und versterben unter Schleimaustritt aus Mund und Nase.“
Die Eltern wurden meist im Vorfeld über eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ihres Kindes informiert. Die vermerkte Diagnose in der Todesbescheinigung lautete oftmals Lungenentzündung oder Herz- Kreislaufschwäche. Am 7. Juli 1943 wurde die Kinderfachabteilung wieder geschlossen, da die Räumlichkeiten als Ausweichkrankenhaus benötigt wurden. Die verbliebenen 183 Kinder verteilte man in andere Abteilungen im ganzen Reichsgebiet. 
Die Kinder- Euthanasie führte man bis zum Kriegsende weiter, insgesamt etwa 5.000 bis 10.000 Kinder fielen ihr zum Opfer.

Kinderfachabteilung Waldniel-Hostert

In Wald­niel-Hos­tert wur­de zum Zweck der Tö­tun­gen das ehe­ma­li­ge Schutz­en­gel­haus der fran­zis­ka­ni­schen Klos­ter­an­la­ge um­ge­baut. Hier war Platz für et­wa 200 Bet­ten.

Weitere Informationen finden sie unter:

-- Portal Rheinische Geschichte

-- Gedenkstätte Waldniel Hostert

-- Virtuelle Gedenkstätte Viersen


An der Euthanasie beteiligte Ärzte und Personal

Euthanasie fand nicht im luftleeren Raum statt. Sie wurde getragen von einer Vielzahl von Ärzten und Klinikpersonal. Hier finden Sie Informationen über:


-- Hermann Wesse

-- Dr. Hildegard Wesse

-- Dr. Renno


Hermann Wesse und die Oberpflegerin Anna Wrona töteten nicht nur in Waldniel Hostert. Nachdem die Tötungsaktionen in Waldniel beendet wurden wurden beide nach Idstein zum Krankenhaus Kalmenhof versetzt und mordeten dort in schrecklicher Art und Weise weiter.

Informationen dazu finden Sie unter:


-- Volltexte Bibliografie

-- Kalmenhof  / Idstein

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