Reichsjustizminister

Reichsjustizminister

Reichsjustizminister waren Franz Gürtner (*26.8.1881, + 29.1.1941, DNVP, ab 1937 NSDAP) vom 1.7.1932 bis 29.1.1941, Franz Schlegelberger (* 23.10.1876 , + 14.12.1970, NSDAP) vom 30.1.1941 bis zum 19.8.1942, Otto Georg Thierack (*19.4.1889, +26.10.1946, NSDAP) vom 20.8.1942 bis zum 23.5.1945 (Präsident des Volksgerichtshofs von 1936 bis 1942). 
Schlegelberger wurde 1947 zu lebenslänglicher Haft verurteilt, aber bereits 1950 aus der Haft entlassen und bezog eine hohe Pension. 
Thierack beging Selbstmord im Internierungslager Eselheide.
Dienstsitz des Reichsjustizministeriums: Berlin im Gebäude des ehemaligen Reichsjustizamts. Schwerpunkt der NS-Rechtspolitik waren das Strafrecht und Fragen des Strafvollzugs.

Nach dem Krieg wirkten auch bei der personellen Besetzung des Bundesjustizministeriums (BMJ) alte Strukturen und Seilschaften fort. Leitungsfunktionen waren im Durchschnitt mit ca. 53% ehemaliger NSDAP-Mitglieder besetzt. In einzelnen Abteilungen (Abtl. II – Strafrecht) waren ausnahmslos alle in das NS-Regime verstrickt (Prof.Dr.Manfred Görtemaker, in: Die Rosenburg, 8.Symposium 16.3.2017 in Leipzig. Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz).
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