Rechtsanwälte / Strafverteidiger

Rechtsanwälte und Strafverteidiger

Die Aufgabe der Rechtsanwälte / Strafverteidiger war „schwierig“: Auch Anwälte waren vielfach überzeugte Nazis. Da sie selten innerlich auf Seiten ihrer politisch verfolgten Mandanten standen, versuchten sie nicht, dem Prozess durch Insistieren auf Verfahrensfehlern oder mangelnde Gesetzesgrundlagen eine Wende zu geben. Nach nationalsozialistischem Verständnis war der Anwalt in erster Linie nicht dem Angeklagten, sondern dem Staat verpflichtet und konnte jederzeit vom Strafprozess ausgeschlossen werden. Die Benennung von Pflichtverteidigern oder Armenanwälten war Sache des Gerichts. Die meisten Anwälte in Hochverratsprozessen bestritten nicht die Schuld ihrer Mandanten, sondern versuchten, deren Schuld meist nur von der subjektiven Tatseite her zu mildern, d.h., sie stellten sie als im Grunde unpolitische Menschen hin, machten die katastrophale wirtschaftliche Situation für das politische Engagement und die „geistige Verwirrung“ verantwortlich und baten um eine milde Strafe.
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