Schwurgerichte

Schwurgerichte

In Strafsachen traten bei den LG periodisch Schwurgerichte zusammen, die zuständig waren für Verbrechen, die nicht den Strafkammern oder dem Reichsgericht zugewiesen waren. Sie waren besetzt mit 3 Richtern und 12 Geschworenen. Die Strafkammer des LG konnte bestimmen, dass einzelne Sitzungen des Schwurgerichts nicht am Sitz des LG, sondern an einem anderen Ort innerhalb des Schwurgerichtsbezirks abgehalten werden.
Das Amt der Staatsanwaltschaft bei den LG und Schwurgerichten wurde durch mehrere Staatsanwälte wahrgenommen.
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